Vortrag und Diskussion - ACHTUNG! dieser Termin muss verschoben werden und findet voraussichtlich im nächsten Semester statt!
„Zur Scham der Armen und Reichen“
Zeit: 18.00-20.00 Uhr (2,5 Einheiten zu je 45 Minuten)
Ort: Traumazentrum – die Boje, Hernalser Hauptstraße 15/2. Stock/5, 1170 Wien
Preis: € 45,-
Menschen in Armut werden regelmäßig beschämt. Gerne wird ihnen unterstellt, dass sie eigenverantwortlich in Notlagen geraten seien. Und oft wird ihre Armut als Ergebnis von Faulheit und fehlender Motivation verstanden. Soziale Beschämung armer Menschen erhöht deren Ängste. Die Stigmatisierung verschärft ihre soziale Ausgrenzung und trägt zu Depressionen bei.
Vermögenden Menschen wird zuweilen in kritischer Absicht Schamlosigkeit zugeschrieben. Sie würden mit Luxuskonsum protzen und sich etwa nicht um die Klimaschädlichkeit ihrer Flüge in Privatjets kümmern. Doch erstens ist dieser Beschämungsversuch eingeengt auf die Verwendung ihres Reichtums und zweitens mag er zu einem Mehr an Demut und Altruismus beitragen. So gibt es Vermögende, die einen bescheidenen Lebensstil pflegen und großzügig spenden. Hier trägt Scham, anders als bei Armen, zu einer sozialen Einbindung bei.
Der Tod ist der große Gleichmacher von Arm und Reich, doch hinsichtlich Scham, Beschämung und Schamabwehr finden sich beträchtliche Unterschiede. Superreiche suchen durch Vererbung, Landerwerb, und seit kurzem auch mittels Investitionen in Projekte zur Abschaffung des Todes, der narzisstischen Kränkung der Endlichkeit zu entkommen . Sie verfolgen Strategien der Unsterblichkeit, um sich der Scham zu verweigern
Dr. Martin Schürz lebt in Wien. Sein Werk Überreichtum wurde 2019 mit dem Bruno-Kreisky-Preis für das politische Buch ausgezeichnet. Im 2022 erschien Angst und Angstmacherei. Für eine Wirtschaftspolitik, die Hoffnung macht im Zsolnay-Verlag. Er arbeitet als Gruppenleiter in der Forschungsabteilung der österreichischen Nationalbank und als Psychotherapeut im Ambulatorium die Boje, mit traumatisierten Kindern und Jugendlichen.
Die Veranstaltung ist vom Berufsverband Österreichischer PsychologInnen (BÖP) als Fort- und Weiterbildungsveranstaltung gemäß § 33 Psychologengesetz 2013
mit 2 Einheiten anerkannt.